Sondermüll im Bremer Senat

■ Wirtschaftsressort will keine „Missbilligung“

Soll der Senat „missbilligen“, dass in dem Landschaftsbauwerk in der Hemelinger Marsch illegal mehr und stärker belasteter Sondermüll abgekippt wurde als genehmigt? Das ist die Frage, die die Landesregierung am kommenden Dienstag entscheiden muss. Das Umweltressort findet, dass illgale Praktiken missbilligt werden sollten. Der Wirtschaftssenator findet, dass durch eine derartige selbstkritische Missbilligung nur die „öffentliche Kritik ausgeweitet“ würde.

An der illegalen Sondermüll-Deponierung im Vogelschutzgebiet waren Wirtschafts- und Umweltbehörde beteiligt: Die der Wirtschaftsbehörde nachgeordnete Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft (WfG) als Besitzer der Fläche und „Sanierungsträger“, ein Mitarbeiter der Umweltbehörde als Mitglied einer „Fachgruppe“, die die Arbeit begleitete. Dieser Mitarbeiter ist inzwischen von seiner Aufgabe entbunden.

Das „Landschaftsbauwerk“, unter dem der Müll aus den alten Tongruben der Hemelinger Marsch verschwunden ist, war 12 Meter hoch genehmigt, nun ist es 16 Meter hoch. Der „Sanierungsträger“ WfG hat zudem stärker toxische Stoffe als genehmigt aufschütten lassen. Erst als das „Bauwerk“ abgeschlossen war, wurde am 6.12.1999 nachträglich die Genehmigung beantragt.

Kontrolliert wurde die illegale Sondermüll-Entsorgung nicht – war sie doch durch die WfG organisiert und den Mitarbeiter des Umweltressorts fachlich begleitet. K.W.