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Armer Fürst zu Leiningen

Adeliger unterliegt in 150-Millionen-Mark-Erbstreit

Im Streit um ein 150-Millionen-Mark-Erbe hat der älteste Sohn des Fürstenhauses zu Leiningen, Fürst Karl Emich, wegen einer Heiratsklausel aus dem Jahr 1897 das Nachsehen. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss wies das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde des Adeligen ab. Der 48-Jährige war von seinem Vater enterbt worden, weil er ohne dessen Zustimmung eine zwar promovierte, aber bürgerliche Juristin aus München geheiratet hatte. Nach dem „Fürstlich Leiningischen Hausgesetz“ von 1897 dürfen sich „Prinzen und Prinzessinnen“ nur mit Einwilligung des Fürsten vermählen. Die Karlsruher Richter sahen darin keinen Verstoß gegen die im Grundgesetz gewährleistete Freiheit der Eheschließung. Die mindestens seit der im vergangenen Jahr erschienenen Adels-taz der Aristokratie sehr wohlwollend gesinnte tageszeitung verurteilt dieses Urteil aufs Schärfste. Das Geld soll dahin gehen, wo es hingehört. Die taz gönnt nobel und neidlos dem Fürsten zu Leiningen die 150 Millionen Steine, auf dass er sie barock verprasse. dpa/taz

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