: Hessenwahl nicht end-gültig
Wahlprüfungsgericht befasst sich vor neuen Beratungen wegen CDU-Finanzaffäre mit Befangenheitsanträgen
WIESBADEN taz ■ Das hessische Wahlprüfungsgericht hat gestern bis zum späten Abend hinter verschlossenen Türen im hesssischen Landtag in Wiesbaden getagt. Am runden Tisch kämpfte das Gremium auf juristischem Neuland. Die Entscheidung darüber, ob die Rechtsgültigkeit der Hessenwahl 1999 wegen der schwarzen Kassen der CDU überprüft werden muss, ist ein Novum in der Justizgeschichte.
Das Gericht hatte bisher nur über Bagatellbeschwerden zu entscheiden. Außerdem ist die Frist für eine Anfechtung der Wahl eigentlich bereits abgelaufen. Zu Beginn der Sitzung hatte sich das Gericht mit drei Befangenheitsanträgen befasst. Die CDU warf Richterin Tilmann vor, dass sie den Kandidaten der SPD bei der Darmstädter Oberbürgermeisterwahl mit einer Zeitungsanzeige unterstützt hatte. Die anderen beiden Beschwerden richteten sich gegen den Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU, Stefan Grüttner. hei
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen