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Erster Vulkan-Chef muss zahlen

■ Ex-Finanzchef muss 60.000 Mark Bußgeld zahlen

Im Vulkan-Prozess hat das Landgericht Bremen gestern das Verfahren gegen den früheren Finanzchef Rüdiger Zinken eingestellt. Er muss innerhalb von sechs Monaten eine Geldbuße in Höhe von 60.000 Mark zahlen. Der Beschluss sei unanfechtbar, deshalb gebe es keine Begründung, sagte Richter Eduard Scotland. Zinken war wegen Untreue gemeinsam mit dem Ex-Konzernchef Friedrich Hennemann und zwei früheren Vorstandsmitgliedern angeklagt.

Zuvor hatte auch die Staatsanwaltschaft der Einstellung des Verfahrens zugestimmt. Zinken habe erst zu einem Zeitpunkt Verantwortung gehabt, als die Weichen für die Verwendung der Beihilfen beim Werft-Konzern bereits gestellt gewesen seien, erklärte Staatsanwalt Burkhard Quick.

Den ehemaligen Managern der 1996 zusammengebrochenen Bremer Vulkan Verbund AG wird vorgeworfen, rund 850 Millionen Mark Subventionen für die Ostwerften abgezweigt zu haben.

Der ehemalige Finanzchef zeigte sich nach der Verkündung erleichtert. „Der Prozess war eine enorme zeitliche Belastung“, sagte Zinken. Er gehe aber davon aus, „dass auch die anderen freigesprochen werden“. Zinken ist der einzige der vier Angeklagten, der noch in einem Arbeitsverhältnis steht. Auch aus diesem Grunde hatte er vergangene Woche angeboten, sein Verfahren gegen eine Geldbuße von 60.000 Mark einzustellen. taz/dpa

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