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Rabatte bald legal

Ab Sommer 2001 sollen auch deutsche Händler mit Geschenken und Spezialtarifen locken dürfen

BERLIN taz/dpa ■ Gute Nachrichten für Schnäppchenjäger: Die rot-grüne Koalition will auf Initiative von Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung abschaffen. Günstige Spezialtarife und teure Werbegeschenke wären dann auch in Deutschland nicht mehr verboten. Müllers Ziel ist es, mit der Gesetzesänderung die Ungleichbehandlung deutscher Händler zu Zeiten des E-Commerce zu beenden und bessere Rahmenbedingungen für den grenzüberschreitenden Handel zu schaffen.

Das Rabattgesetz, das noch aus dem Jahr 1933 stammt, verbietet Händlern, ihren Kunden mehr als drei Prozent Rabatt auf Waren des täglichen Bedarfs zu geben. Im Gegensatz zu allen anderen EU-Ländern sind in Deutschland seit 1932 nach der Zugabeverordnung auch höherwertige Geschenke an die Kundschaft verboten. Diese Regelung gilt europaweit und parteiüberschreitend als total veraltet.

Verstöße gegen das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung gehören zum Alltag im deutschen Handel. Fast alle Gutscheinaktionen, Rentner- oder Studententarife für Treuekunden oder andere Sonderrabatte sind nach der bisherigen Gesetzgebung eigentlich illegal. Zum Prozess kommt es dennoch nur selten. „Meist nur, wenn die Konkurrenz klagt“, sagt Claudia Boht, Leiterin der Berliner Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs.

Der grüne Koalitionspartner unterstützt Müllers Plan. Auch die Union war schon dabei, eine ähnliche Initiative einzubringen. Die Industrie- und Handelskammer fordert Müller auf, die deutschen Gesetze schnell an die EU-Richtlinien anzupassen. Wachsende Konkurrenz und die Zunahme des E-Commerce zwinge gerade mittelständische Händler, alle Möglichkeiten zu nützen, um Kunden an sich zu binden.

Bis Sommer 2001 rechnet das Wirtschaftsministerium mit der Umsetzung der neuen Regelungen. Claudia Boht erwartet dann eine „regelrechte Rabatt- und Gutscheinmanie“. KATJA TRIPPEL

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