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Immer noch Ebbe in der Kasse

■ Sozialhilfeempfängerin bekommt weiter kein Geld

Die 30-jährige Sozialhilfe-Empfängerin aus Gröpelingen, die einen unangemeldeten Kontrollbesuch ihres Sachbearbeiters verweigerte, bekommt weiterhin keine finanzielle Unterstützung. Das hat das Bremer Verwaltungsgericht vorläufig entschieden. Die ehemalige Postbotin hatte zuvor eine einstweilige Verfügung beantragt, um so das Amt zur Auszahlung der Stütze für April zu verpflichten.

Die nach eigenen Angaben zurzeit mittellose Frau liegt im Clinch mit dem Sozialamt, da nach ihrer Weigerung sämtliche Leistungen gesperrt worden waren. Der zuständige Sachbearbeiter hatte überprüfen wollen, ob sie – wie angegeben – in einer WG lebt oder in einer „eheähnlichen Gemeinschaft“ mit einem unterhaltspflichtigen Partner (die taz berichtete).

Das Gericht lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass bei einem Votum zuguns- ten der 30-Jährigen zum jetzigen Zeitpunkt die endgültige Entscheidung im Hauptverfahren vorweggenommen würde. Weiter heißt es, die Frau könne sich schließlich in „zumutbarer Weise“ selbst helfen: Sie müsse nur die Unterlagen über die Höhe des Einkommens ihres Mitbewohners vorlegen, wie sie dies in der Vergangenheit getan habe. Es sei kein Grund dafür ersichtlich, dass sich das Verhältnis zwischen ihr und ihrem Mitbewohner in letzter Zeit „verschlechtert“ habe und sie dies nicht wieder tun könne. hase

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