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Ermittlungsstopp

Staatsanwälte: Regelverstoß bei Airport-Vergabe bleibt ohne Schaden und daher ohne Konsequenz

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen im Vergabeverfahren für den geplanten Großflughafen Berlin-Schönefeld eingestellt. Das Verfahren wegen Betrugsverdachts richtete sich gegen acht Beschuldigte, die zum inzwischen ausgeschlossenen Bieterkonsortium um den Essener Baukonzern Hochtief gehörten. Dazu zählten der Vorstandschef der Frankfurter Flughafen AG (FAG), Wilhelm Bender, der Geschäftsführer der Ingenieurberatungsgesellschaft WIB, Herbert Märtin, und Mitarbeiter des Baukonzerns.

Für das Planungsverfahren habe sich bestätigt, dass die Verantwortlichen der WIB und der FAG regelwidrig zusammengearbeitet haben, sagte gestern eine Justizsprecherin. Die Ermittlungen hätten jedoch nicht für eine Anklage-Erhebung ausgereicht, weil dadurch letztlich kein Schaden entstanden sei. Zudem seien die erbrachten Leistungen von der mutmaßlichen Geschädigten, der Flughafenplanungsgesellschaft PPS, unbeanstandet geblieben.

Das Hochtief-Konsortium hatte vor einem Jahr den Zuschlag für den Bau und Betrieb des Großflughafens, ein Acht-Milliarden-Mark-Projekt, erhalten. Diese Vergabe hatte ein Gericht Monate später kassiert. Mitglieder des Hochtief-Konsortiums standen zudem im Visier der Ermittler; so sollen bei Hausdurchsuchungen Unterlagen der Konkurrenz in den Akten des Konsortiums gefunden worden sein. Insider sprachen bereits von Industriespionage. Im Januar schloss die PPS das Hochtief-Konsortium aus dem weiteren Verfahren aus. Aus rein vergaberechtlichen Gründen, wie die PPS damals betonte. Mit durchaus strafrechtlichen Konsequenzen: Denn daraus habe „sich die – allein strafrechtlich relevante – unmittelbare Beeinträchtigung des Mitbieters nicht ergeben“, so die Justizsprecherin. RICHARD ROTHER

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