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Anonymer Schulterblick

■ Schüler-Befragung beschäftigt Gerichte

Eine 70.000 Mark teure Schüler-Befragung des Landkreises Harburg zu Kinder- und Jugendproblemen beschäftigt die Gerichte. Nachdem das Lüneburger Verwaltungsgericht die Auswertung des Fragebogens einer zwölfjährigen Schülerin aus Winsen/Luhe gestoppt hat, will der Landkreis mit einer Beschwerde vor das Oberverwaltungsgericht ziehen. Das Verwaltungsgericht hielt es für zwingend erforderlich, dass die Erziehungsberechtigten wegen der „detaillierten Fragen zum zutiefst persönlichen Bereich der Schüler“ die Fragen kennen und ihre Zustimmung geben.

Im Falle der Minderjährigen sei das geschützte Recht auf Selbstbestimmung verletzt worden, sagt das Gericht. Die Kreisverwaltung wurde aufgefordert, den Fragebogen des Mädchens von der Auswertung auszunehmen. Das Gericht hielt es jedoch nicht für notwendig, die gesamte Erhebung für unzulässig zu erklären.

Der Landkreis sieht die Anonymität dagegen gewährleistet, auch wenn die Schüler sich beim Beantworten über die Schulter gucken konnten. „Wir sehen keine Chance, den Fragebogen der betreffenden Schülerin unter 12.000 anderen ausfindig zu machen“, hieß es. lno

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