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Einigung ohne Richter

Geringfügige Streitfälle sollen zunächst außergerichtlichgeschlichtet werden. Klage erst danach möglich

Für geringfügige Streitfälle will der Senat eine außergerichtliche Streitschlichtung einführen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig in vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Wert bis zu 1.500 Mark sowie bei Nachbarschaftsstreitigkeiten und Streitigkeiten über Verletzung der persönlichen Ehre eine Klageerhebung erst nach Durchführung eines Schlichtungsverfahrens zulässig sein soll, teilte der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) gestern mit. Die Schlichtung soll in vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen den als Gütestellen anerkannten Rechtsanwälten und in den übrigen Fällen den ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen übertragen werden. Den Beteiligten stehe es jedoch frei, sich auf eine beliebige andere, nicht notwendigerweise staatlich anerkannte Gütestelle zu einigen. ddp

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