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Terrorismus-Anklage erhoben

■ Bremerin soll verbotene Partei geleitet haben

Gegen die 35-jährige Bremer Türkin Hüsniye S. ist Anklage wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung erhoben worden. Das hat Generalbundesanwalt Kay Nehm gestern mitgeteilt. Hüsniye S. sei 1996 in Bremen und ab 1998 in Ulm örtliche Parteileiterin der in Deutschland verbotenen türkischen DHKP-C gewesen. In dieser Funktion habe sie unter anderem dafür gesorgt, mit Gewalt Spenden einzutreiben.

Hüsniye S. gehöre zur Führungsgruppe des „Karatas-Flügels“ von DHKP-C, die 1998 als Nachfolgeorganisation der bererits 1983 verbotenen türkischen Organisation Devrimci Sol („Revolutionäre Linke“) vom Bundesinnenministerium verboten wurde. Die deutsche Führungsspitze der Organisation soll Brandanschläge auf türkische Einrichtungen angeordnet und sich bewaffnete Auseinandersetzungen mit dem verfeindeten Yagan-Flügel der Organisation geliefert haben. Im Februar 1999 gab der Generalsekretär Dursun Karatas jedoch eine Erklärung ab, wonach die DHKP-C von weiteren Gewaltaktionen in Deutschland absehe.

Das Verfahren gegen Hüsniye S. soll am 18. September vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg beginnen. Gleichzeitig soll auch gegen den angeblichen Europa-Sprecher der DHKP-C, Nuri E. verhandelt werden. Er war im Oktober 1999 in der Schweiz verhaftet worden und ist seit März in Bremen inhaftiert, da er von einer Bremer Anwältin vertreten wird. Ase

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