: „Praktikabel und gerichtsfest“
Gesundheitssenatorin Gabriele Schöttler (SPD) sucht für das geplante Kampfhundegesetz eine pragmatische Lösung, die auch Klagen überstehen kann. Deshalb will die Senatorin nicht mehr alle Kampfhunde verbieten
taz: Frau Schöttler, warum wollen Sie das Kampfhundegesetz jetzt nach bayerischem Vorbild gestalten?
Gabriele Schöttler: Mir ist es wichtig, dass es eine praktikable und gerichtsfeste Regelung gibt. Es nützt nichts, wenn wir eine Liste verbotener Hunde verabschieden und dann gegen das Verbot von einigen Rassen geklagt wird. Es gibt bereits ein Gerichtsurteil, das bestimmte Rassen als Kampfhunde klassifiziert. Bei denen kann man davon ausgehen, dass sie potentiell gefährlich sind. Deren Haltung kann verboten werden. Zusätzlich wird es eine Liste von Hunden geben, deren Haltung nur unter ganz strengen Auflagen erlaubt wird.
Die Gefährlichkeit eines Hundes ist unabhängig von der Rasse zu beurteilen, hat der Deutsche Tierärztetag festgestellt. Warum beschränken Sie sich in dem geplanten Gesetzentwurf auf eine Regelung für Kampfhunde?
Es ist nach der geltenden Hundeverordnung bereits jetzt möglich, einen Schäferhund als gefährliches Tier einzustufen, wenn der Hund auffällig geworden ist. Die Bisse durch so genannte Kampfhunde sind nachgewiesenermaßen sehr viel schlimmer.
Das Problem ist oft nicht der Hund, sondern der Halter. Warum verzichten Sie darauf, einen Hundeführerschein für Hunde ab einer bestimmten Größe einzuführen?
Wir müssen einen Anfang machen und ein praktikables, schnell umsetzbares Gesetz machen, und dann kann man weiter gehen. Wir werden das sicher noch diskutieren.
PDS und Grüne befürchten, dass Hundezüchter nach Einführung des Kampfhundegesetzes andere Rassen scharf züchten und Hundehalter auf diese ausweichen.
Es ist verboten, Hunderassen gezielt aggressiv zu züchten. Das muss stärker kontrolliert werden. Die seriösen Hundezüchter haben ihre Hilfe angeboten, denn sie kennen die schwarzen Schafe.
Wer soll dafür sorgen, dass das Gesetz auch umgesetzt wird?
Darüber sprechen wir zur Zeit mit der Innenverwaltung. Das kann nicht allein auf die jetzt zuständigen Veterinärämter abgewälzt werden, weil diese personell dazu nicht in der Lage sind. Es ist aber entscheidend, dass die Einhaltung des Gesetzes auch kontrolliert wird.
Wer prüft, ob der Hund aggressiv ist?
Da gibt es Sachverständige, beispielsweise Tierpsychologen und Hundevereine.
Machen Sie da nicht den Bock zum Gärtner?
Nein (lacht). Die Vereine sind seriös. Sie haben kein Interesse daran, einem auffälligen Hund zu bescheinigen, dass er zahm ist.
Der Hundehalter muss außerdem ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Da werden wir auch auf Brandenburger und bayerische Erfahrungen zurückgreifen.
INTERVIEW: DOROTHEE WINDEN
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