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Promi-Schmerz ist lukrativer

KARLSRUHE taz ■ Ein erfundenes Prominenten-Interview kann auch weiterhin zu höheren Schadensersatzansprüchen führen als harte Schicksalsschläge bei Normalbürgern. Dies entschied gestern das Bundesverfassungsgericht auf Klage eines Elternpaares, das seine drei Kinder bei einem Autounfall verloren hatte und danach psychisch krank wurde. Der Unfallverursacher musste den Eltern „nur“ 110.000 Mark Schmerzensgeld bezahlen, während Monacos Prinzessin Caroline von der Zeitschrift Bunte für ein fingiertes Interview 180.000 Mark erhielt. Die Eltern sahen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verletzt. Karlsruhe entschied, dass die beiden Fälle nicht vergleichbar seien. Die Promi-Entschädigung solle auch abschreckende Wirkung haben. Das Schmerzensgeld nach einem Unfall habe diese Funktion nicht. (Az: 1 BvR 1127/96) CHR

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