: Straßen illegal finanziert
■ Erst mal keine Erschließungsbeiträge
Wenn die Stadt eine neue Straße baut, müssen die Anlieger zahlen – und zwar 90 Prozent der Baukos-ten. Ab sofort gilt das in Bremen nicht mehr so ohne weiteres. Die örtliche Daimler-Benz-Niederlassung hatte einst gegen eine Beteiligung am Straßenbau in Grohn geklagt.
Recht bekam nun erst die ARAL, die das Gelände inzwischen gekauft hat: Die neue Straße entspricht nicht dem Bebauungsplan. Noch gravierender: Für das Gewerbegrundstück existiert kein gültiger Bebauungsplan. Danach hätte sich aber die genaue Höhe des vom Eigentümer zu leistenden Beitrags gerichtet. Weil sie für so einen Fall keine Regelung vorsieht, kassierte das Verwaltungsgericht nun die „Erschließungsbeitragssatzung“. Demnach könnte Bremen erst nach einer Änderung des Ortsgesetzes wieder Beiträge erheben.
Aber Grundstückseigner sollten sich nicht zu früh freuen: Die Stadt kann Anlieger dann auch nachträglich für bereits fertig gestellte Straßen zur Kasse bitten, so das Gericht. Bausenatorin Christine Wischer (SPD) will ohnehin Berufung gegen das Urteil einlegen. „Die Satzung wurde schließlich 18 Jahre lang nicht angefochten – so was gibt man nicht einfach so aus der Hand“, sagt ihr Sprecher Holger Bruns. not
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen