: Schreiber wollte Strafnachlass
MÜNCHEN ap ■ Ein Verteidiger des Waffenhändlers Karl-Heinz Schreiber verhandelte laut der Süddeutschen Zeitung im vergangenen Jahr mit der Augsburger Staatsanwaltschaft über einen möglichen Strafnachlass für seinen Mandanten. Dem Bericht zufolge fragte der Anwalt Nemetz, wo dessen Schmerzgrenze liege, wenn Schreiber „sich stellt, ein Geständnis ablegt und hierbei beweisbar mitteilt, dass ein Großteil der erhaltenen Gelder an eine oder einige Personen, die bisher im Verfahren nicht bekannt geworden sind, geflossen ist“. Nemetz antwortete laut SZ, eine Freiheitsstrafe auf Bewährung käme auch dann nicht in Frage. Gegen Schreiber war im März Anklage wegen Bestechung und Steuerhinterziehung in Zusammenhang mit einem Panzergeschäft mit Saudi-Arabien im Jahr 1991 erhoben worden. Er war im August 1999 in Kanada festgenommen worden. Derzeit läuft sein Auslieferungsverfahren.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen