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keine umweltschäden durch nato-bomben

Ausschuss rechtfertigt Vorgehen der Allianz

Der Ausschuss des UN-Kriegsverbrechertribunals verneint die Frage, ob die Nato Umweltschäden verursacht hat, die den Tatbestand einer Verletzung des humanitären Völkerrechts erfüllen. Laut Artikel 35, Absatz 3 des ersten Zusatzprotokolls der Genfer Konventionen sei eine „Kriegführung verboten, durch die weit verbreitete, lang anhaltende und schwere Umweltschäden verursacht werden“. Dabei müssten alle drei Bedingungen zugleich erfüllt sein. Dies lasse sich im Falle des Jugoslawienkriegs nicht nachweisen. Die Bombardements von Treibstofflagern werden vom Ausschuss als legitime Angriffe auf Ziele mit militärischer Funktion gerechtfertigt.

Bei seiner die Nato entlastenden Bewertung stützt sich der Ausschuss unter anderem auf einen Untersuchungsbericht des UNO-Umweltprogramms (Unep). Allerdings hatte die Nato auch der Unep die Beantwortung zahlreicher Fragen verweigert – so nach den Zielen, gegen die uraniumgehärtete Munition eingesetzt wurde. Zum Einsatz derartiger Munition heißt es in dem Bericht, er sei zwar „zunehmend umstritten“, bislang aber noch durch kein Abkommen verboten. Dieselbe Feststellung trifft der Ausschuss bezüglich der Verwendung von Nato-Splitterbomben gegen militärische Ziele.

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