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Doping-Anklage reduziert

Gericht verhandelt nur 22 Fälle von Körperverletzung

BERLIN dpa ■ Rund 100 Tage vor Verjährung des DDR-Dopings drückt das Berliner Landgericht jetzt aufs Tempo: Zur Beschleunigung des Prozesses gegen DDR-Sportchef Manfred Ewald und den Mediziner Manfred Höppner reduzierte die 38. Große Strafkammer am Dienstag die Zahl der vorgeworfenen Fälle von 142 auf 22. Damit ist die Vernehmung von Opfern voraussichtlich abgeschlossen.

Der Vorsitzende Richter Dirk Dickhaus nannte als Grund für die Einstellung von 120 Fällen die am 2. Oktober drohende Verjährung. Ohne diesen Schritt hätten weitere Doping-Opfer als Zeugen angehört und Vernehmungsprotokolle verlesen werden müssen.

Oberstaatsanwalt Klaus-Heinrich Debes hatte die Reduzierung beantragt. Rechtliche Überlegungen der Nebenklage, wonach die Vorwürfe verschärft und die Taten dann nicht am 2. Oktober verjähren würden, wies er als nicht haltbar zurück.

Am zwölften Verhandlungstag verlas das Landgericht ferner auf Antrag der Nebenklage ein medizinisches Gutachten aus der Universität Marburg über eine DDR-Speerwerferin, die heute unter Krebs leidet. Nebenklage-Anwalt Jens Steiningen erklärte, das Gutachten sei ein deutliches Zeichen dafür, dass die Erkrankung direkt auf die Verabreichung männlicher Hormone zurückzuführen sei.

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