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NachgefragtHärtere Strafen?

■ Expertendebatte: Sollen Ladendiebe bald mit Fahrverbot bestraft werden?

Das Sanktionsrecht soll bundesweit reformiert werden: In Zukunft könnte es dann für alle möglichen Vergehen bis zu sechs Monaten Führerscheinentzug geben, statt Geldstrafen. Über die noch in dieser Legislaturperiode geplante Rechtsreform diskutierten gestern Richter und Rechtsanwälte auf Einladung der Bremer Grünen. Mit dabei: Edda Weßlau, Professorin an der Uni Bremen und Mitglied der Expertenkommission der Bundesregierung.

taz: Ein neues Sanktionsrecht soll her – weil die Strafen nicht mehr greifen?

Edda Weßlau: Man fängt an, darüber nachzudenken, wo man Leute empfindlicher treffen kann als bisher. Die Bundesjus-tizministerin sah vor allem bei den Geldstrafen ein Problem, weil die eine bestimmte Klientel kaum noch schrecken.

Sehen Sie das auch so?

Nein. Die BRD ist mit der Geldstrafe europaweit führend – mehr als 80 Prozent aller regulären Strafen werden als Geldstrafen ausgesprochen. Ich meine, diese Sanktion ist unserer gesellschaftlichen Entwicklung angemessen: Beim Geld wird klar, wie viel die Tat wert ist.

Die Justizministerin glaubt, mit Fahrverboten die Leute härter zu treffen?

Bei einer bestimmten Gruppe ist der Zündschlüssel vielleicht empfindlicher als der Geldbeutel. Ich frage mich nur, ob das die richtige kriminalpolitische Linie ist. Man schafft dabei eine Sonderstrafe für Leute mit Führerschein. Mich würde das Fahrverbot überhaupt nicht treffen, denn ich habe kein Auto. Außerdem wird gerade in ländlichen Gebieten kaum kontrolliert.

Also besser doch kein Fahrverbot für Ladendiebe?

Die Kommission befürwortet das nur bei Delikten, bei denen das Auto eine Rolle spielt. Die Justizministerin dagegen würde das Fahrverbot gerne als Allzweckwaffe sehen.

Die noch unter Kohl eingesetzte Kommission gilt als konservativ. Sind Sie deshalb nach dem rot-grünen Regierungswechsel nachgerückt?

Ich stehe jedenfalls keinen konservativen Kreisen nah – das war bekannt und sie suchten wohl auch eine Frau.

Das konservative Element scheint aber bewahrt worden zu sein: Die Justizministerin nannte das eine Verhinde-rungskommission.

Weil „das Fahrverbot als Allzweckwaffe“ so nicht berücksichtigt wurde. Im Nachhinein glaube ich, hätte man vieles revolutionärer anlegen können. Aber den Stempel „konservativ“ hat unser Bericht nicht verdient. Es war eher ein vorsichtiges Klima. Ich bewerte den Bericht als einen Schritt in die richtige Richtung.

Was wäre denn noch drin gewesen – an revolutionären Ideen?

Man hätte zum Beispiel den Täter-Opfer-Ausgleich oder weitere Strafaussetzung zur Bewährung stärker integrieren können. Allerdings mit dem Risiko, dass die Richterschaft das nicht umsetzt. Radikale Änderungen sind da aussichtslos.

Fragen: Dorothee Krumpipe

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