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Härteste Maßnahme ist das Einschläfern

Was passiert, wenn der Hundehalter sich nicht an die Verordnung hält? Der Fahrplan, den Bezirke und Polizei umsetzen wollen

Kampfhundeführen droht ab morgen ein Hundeleben. Als Kampfhunde gelten zwölf Hunderassen sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen: Im Einzelnen sind dies Pitbull, American Staffordshire Rerrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu, Mastiff, Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano. Für diese gilt dann Maulkorb- und Leinenzwang. Fünf Hunderassen, die als besonders gefährlich gelten, dürfen nicht mehr gezüchtet werden. Die Halter dieser Rassen – Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen – werden verpflichtet, die Tiere registrieren zu lassen sowie Sachkunde-und Unbedenklichkeitsbescheinigungen beizubringen. Zudem müssen die Herrchen/Frauchen ein polizeiliches Führungzeugnis vorlegen. Das Ganze kostet rund 500 Mark.

Verschiedene Maßnahmen sind geplant, um die Einhaltung der neuen Verordnung durchzusetzen. Zunächst sollen gemischte Streifen (Mitarbeiter der zuständigen Bezirke sowie Polizisten) verschärtft auf frei laufende Hunde achten. Auch die normalen Polizeistreifen und der KOB vor Ort müssen ab sofort ein erhöhtes Augenmerk auf Hunde legen.

Sollten diese Streifen unangeleinten und halterlosen Kampfhunden begegnen, werden die Hundefänger beziehungsweise die neu gebildeten Interventionsteams der Polizei benachrichtigt, die die Tiere einziehen.

Stoßen die Beamten auf einen nicht angeleinten Kampfhund ohne Maulkorb nebst Halter, wird der Halter zunächst aufgefordert, Leine und Maulkorb anzulegen und das Tier anzumelden. Kommt er dieser Aufforderung nach, wird kein Bußgeld verhängt. Zeigt sich der Halter uneinsichtig, benachrichtigen die Beamten vor Ort die Spezialisten der so genannten Interventionsteams.

Die Polizei stellt zehn solcher Teams zusammen, die sich im ganzen Stadtgebiet bewegen werden. Die Teams bestehen aus jeweils zwei sachkundigen Diensthundeführern sowie einem ortskundigen Beamten der Vor-Ort-Direktion.

Die Interventionsteams sind dazu ausgerüstet, die Tiere gegebenfalls einzuziehen und im Tierheim oder in den Tiersammelstellen abzuliefern. Werden die Hunde nach vier bis fünf Tagen dort nicht abgeholt, können sie eingeschläfert werden. „Die Beamten gehen aber nicht in Rambo-Manier auf Hundejagd“, sagte gestern ein Sprecher der Innenverwaltung. Stattdessen sollen sie ab morgen die Personalien von uneinsichtigen Haltern aufnehmen. Die Beamten leiten den Vorgang an die Gesundheitsverwaltung oder deren untergeordneten Einrichtungen in den Bezirken weiter, die eine Geldbuße von bis zu 10.000 Mark anordnet.

Konkrete Summen konnte ein Sprecher der Gesundheitsverwaltung gestern noch nicht nennen. „Es werden aber keine Lappalien sein.“ Sollte ein Halter nicht zahlen können, wird ein ganz normales Mahnverfahren eingeleitet. Nach der dritten Mahnung kann das Tier eingezogen und eventuell eingeschläfert werden.

Zusätzlich wird ab morgen ein uneinsichtiger Halter eines als besonders gefährlich eingestuften Hundes aufgefordert, sich dem neuen Anmeldeverfahren zu unterziehen. Kampfhundehalter haben von morgen an acht Wochen Zeit, sich bei den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern anzumelden. Diese werden personell aufgestockt, um den zu erwartenden Ansturm von rund 500 Haltern pro Amt zu begegnen. Die oben geforderten Nachweise – wie der Sachkunde- und Unbedenklichkeitsnachweis und das polizeiliche Führungszeungnis –, für deren Beibringung acht Wochen eingeräumt werden, erteilen in der Regel Hundesachverständige aus den verschiedenen Hundevereinen. Listen liegen bei den Veterinärämtern aus.

Wenn der Halter alles zusammenhat, bekommt er eine grüne, kreisrunde Plakette, die am Halsband des Hundes zu befestigen ist. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, untersagt die Behörde die Haltung und ordnet die Sicherstellung des Hundes an. Bis zur Erteilung der Plakette muss der Führer eines Hundes die Anmeldebescheinigung stets bei sich tragen.

Auch nach der neuen Verordnung werden Hunde Kampfhunde, die gebissen haben, nicht automatisch eingezogen. Zuvor müssten auffällige Tiere noch einmal überprüft werden. Allerdings kann nach der neuen Verordnung die zuständige Behörde die Einziehung oder Tötung eines gefährlichen Hundes anordnen, wenn von der Haltung eine Gefahr für Menschen ausgeht. Davon ist laut Verordnung bereits in dem Fall auszugehen, wenn „der Halter nicht den erforderlichen Sachkundenachweis zum Führen eines gefährlichen Hundes besitzt“. RICHARD ROTHER

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