: fakten
Neue Hundeverordnung
Die neue Regelung gilt seit gestern. Danach gelten Pitbull, Bullterrier und zehn weitere Hundearten als Kampfhunde. Für diese Tiere besteht Leinen- und Maulkorbpflicht. Sie dürfen nur von „sachkundigen Personen“ ausgeführt werden. Das Veterinäramt soll darüber entscheiden, ob der Hundehalter überhaupt geeignet ist, ein solches Tier zu besitzen. Falls eine solche Eignung besteht, wird das Tier durch eine grüne Plakette am Halsband gekennzeichnet. Auch Kreuzungen der benannten Hundearten sowie „verhaltensauffällige Hunde“ anderer Arten fallen unter die Verordnung.
Jeder Verstoss gegen die neue Regelung soll mit einer Anzeige geahndet werden. Dem Halter eines gefährlichen Tieres kann dabei ein Bußgeld von bis zu 10.000 Mark blühen.
Der Tierschutzverein empfiehlt allen Hundebesitzern, im Interesse eines friedlichen Miteinanders von Mensch und Tier die Verordnung genau zu befolgen. Haltern, die Probleme beim Anlegen des Maulkorbs haben, rät der Verein zum Besuch einer Hundeschule. Dieser ist ohnehin Grundlage für die geforderte Überprüfung des Tiers.
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