: fakten
Neue Hundeverordnung
Die neue Regelung gilt seit gestern. Danach gelten Pitbull, Bullterrier und zehn weitere Hundearten als Kampfhunde. Für diese Tiere besteht Leinen- und Maulkorbpflicht. Sie dürfen nur von „sachkundigen Personen“ ausgeführt werden. Das Veterinäramt soll darüber entscheiden, ob der Hundehalter überhaupt geeignet ist, ein solches Tier zu besitzen. Falls eine solche Eignung besteht, wird das Tier durch eine grüne Plakette am Halsband gekennzeichnet. Auch Kreuzungen der benannten Hundearten sowie „verhaltensauffällige Hunde“ anderer Arten fallen unter die Verordnung.
Jeder Verstoss gegen die neue Regelung soll mit einer Anzeige geahndet werden. Dem Halter eines gefährlichen Tieres kann dabei ein Bußgeld von bis zu 10.000 Mark blühen.
Der Tierschutzverein empfiehlt allen Hundebesitzern, im Interesse eines friedlichen Miteinanders von Mensch und Tier die Verordnung genau zu befolgen. Haltern, die Probleme beim Anlegen des Maulkorbs haben, rät der Verein zum Besuch einer Hundeschule. Dieser ist ohnehin Grundlage für die geforderte Überprüfung des Tiers.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen