Boom-Banking

Onlinekonten immer beliebter. Neues Urteil aus Köln

Eine Bank darf sich nicht vorbehalten, den Kunden jederzeit „aus wichtigem Grund“ vom Onlinezugang zu seinem Konto auszusperren. Das entschied das Oberlandesgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherschutzvereins e. V. (VSV) gegen die Postbank.

Laut Geschäftsbedingungen zum Postbank Onlineservice sollte das Unternehmen berechtigt sein, den Zugang zum Konto aus wichtigem Grund zu kappen – jederzeit und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden, teilte der VSV mit. Dort kritisierte man, dass völlig offen bleibe, was unter einem „wichtigen Grund“ zu verstehen sei. Im Ergebnis versuche die Postbank sich die Möglichkeit zu verschaffen, die Onlineverbindung nach eigenem Ermessen sanktionslos zu unterbrechen.

Auch den Kölner Richtern ging die Postbankklausel zu weit. Für Kunden, die sich beispielsweise aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen bewusst für die Kontoführung am PC entscheiden, führe die Onlinesperre zu beträchtlichen Behinderungen. Dennoch umfasse die Klausel auch Fälle, in denen die Sperre des Onlinezugangs ausschließlich im Interesse der Bank liege, ohne dass sie auf die berechtigten Belange der Kunden Rücksicht nehmen müsse. Nach dem Wortlaut der Klausel dürfe die Postbank den Zugang selbst dann sperren, wenn sie für den „wichtigen Grund“ selbst verantwortlich ist, beispielsweise eine PIN (Geheimzahl) versehentlich zweimal verteilt hat. Darüber hinaus hielten die Richter die Klausel schon wegen der unklaren Formulierung für unwirksam. Die Voraussetzungen, unter denen die Bank zur Sperrung des Onlinezugangs berechtigt sein soll, seien nicht hinreichend deutlich (OLG Köln, vom 14. April 2000, Az: 6 U 135/99).

Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland mehr als zehn Millionen Konten online geführt, sieben Mal mehr als noch 1995. Im Allgemeinen sind die elektronischen Finanzgeschäfte billiger als am Bankschalter. Als Hauptursache der Steigerung nennt der Bundesverband deutscher Banken den Anstieg beim online-broking, mithin den Kauf von Wertpapieren via Internet. Eine Untersuchung der Stiftung Warentest ergab: Während die Kontoeröffnung „meistens Probleme“ bereite, spare der Kunde nach dieser Prozedur in der Regel Zeit und Geld. Ob sich Onlinebanking rechnet, hängt von den individuellen Nutzergewohnheiten sowie den Telefon- und Internetgebühren ab. ALO

Eine Übersicht von Onlinekonten und -banken findet man in der Zeitschrift Finanztest, Ausgabe 1/00, zu bestellen bei der Stiftung Warentest, Vertrieb, Postfach 81 06 60, 70523 Stuttgart, 7 Mark plus Versand.