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urteil

Lärmen erlaubt

Das Verwaltungsgericht hat gestern die Demonstrationsauflagen der Polizei aufgehoben. Um zu verhindern, dass die Demonstranten das Gelöbnis stören, hatte die Polizei verfügt, dass eine Lautstärke von 55, im Ausnahmefall von 85 Dezibel nicht überschritten werden dürfe.

Dies sei offensichtlich rechtswidrig, so das Gericht. Die Auflage sei zu unbestimmt. Denn es lasse sich objektiv nicht feststellen, welcher Lärmumfang für die Meinungskundgabe erforderlich sei. Im Übrigen müsse sich die Bundeswehr öffentliche Proteste gefallen lassen, wenn sie sich demonstrativ in die Öffentlickeit begebe.

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