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keine extrawürstchen mehr – sonderrabatte zurückgenommen

Die Geschäftsführung des Berliner Verlags hat mit sofortiger Wirkung sämtliche Sondereinkaufsmöglichkeiten bei Anzeigenkunden der Berliner Zeitung und ihren anderen Publikationen untersagt (siehe Abbildung). Die taz hatte mit einer Meldung am Donnerstag auf die umstrittenen Personalrabatte hingewiesen, der nebenstehende Brief erreichte die Redaktion am gleichen Tag. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßte den Entschluss: „Das finden wir vernünftig“, so DJV-Justitiar Benno Pöppelmann. Schließlich müsse die im Pressekodex verankerte Unabhängigkeit der redaktionellen Berichterstattung eingehalten werden. „Wenn mögliche Anzeigenkunden Rabatte für Zeitungsmitarbeiter bieten, ist das mindestens anrüchig.“ Aber das eigentlich Dilemma sitzt viel tiefer: Kaum ein Blatt kann es sich leisten, wirklich kritisch oder negativ über einen Anzeigenkunden zu berichten. Steht nämlich eine große und lukrative Anzeige auf dem Spiel, müssen die Redaktionen im Zweifelsfall oft zurückstecken, um die wichtige Einnahmequelle nicht zu verlieren. Noch grauer ist die Zone rund um Rabatte, die viele Unternehmen generell gegen Vorlage eines Presseausweises einräumen. Hier lauert laut Pöppelmann eine „potenziell größere Gefahr“, da die Praxis

im Einzelfall kaum nachzuhalten sei. „Wenn zwischen Anbieter und dem Berichterstattungsfeld des Journalisten kein Zusammenhang besteht, ist das sicher nicht besonders problematisch.“ Werde der Presseausweis als Rabattkarte aber überstrapaziert und in seiner eigentlichen Funktion entwertet, drohe Ungemach von ganz anderer Seite – von den Innenministern der Länder. STG

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