: Kurdin soll bleiben dürfen
Erneut Protest gegen Abschiebung in Frankfurt (Oder). Pro Asyl ließ ähnliche Fälle überprüfen: 12 von 32 abgeschobenen Asylbewerbern wurden nachträglich anerkannt
FRANKFURT (ODER) taz ■ Die Proteste gegen die Abschiebung einer 16-jährigen Kurdin sind in Frankfurt (Oder) fortgesetzt worden. Am Mittwochabend trafen sich rund 200 Menschen zu einer Fürbitte. Der jungen Kurdin droht nach Auskunft der Asylberaterin Sabine Grauel in der Türkei Verhaftung, Folter und Vergewaltigung. Dagegen erklärte die Stadt Frankfurt, das Asylverfahren von Turgan sei negativ beschieden, sie sei daher „ausreisepflichtig“.
32 ähnlichen Fällen sind die Flüchtlingsorganisationen Pro Asyl und der Niedersächsische Flüchtlingsrat nachgegangen und haben diese deutschen Gerichten erneut zur Überprüfung vorgelegt. In 23 Fällen ist nach Angaben der Organisationen die Überprüfung abgeschlossen. Dabei stellte sich heraus, dass 12 KurdInnen nachträglich als Flüchtlinge gemäß der Genfer Konvention anzuerkennen waren.
Unterdessen hat das Auswärtige Amt in seinem Lagebericht zur Türkei vom 22. Juni 2000 seine Einschätzung zur Gefährdung zurückgeschickter KurdInnen geändert. So bestreitet das Auswärtige Amt nicht mehr, dass in der Türkei die Gefahr der Sippenhaft besteht und dass nicht nur Funktionäre, sondern auch einfache politische Aktivisten gefährdet sind. Diese Erkenntnis kommt für manche zu spät: Etwa für Ahmet Angay, dessen Asylbegehren nachträglich anerkannt wurde. Nach seiner Abschiebung in die Türkei wurde er dort wegen angeblicher PKK-Aktivitäten zu 12 Jahren Haft verurteilt. UT
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