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Die Musikkonzerne schlagen zurück

US-Bundesbezirksgericht lässt größte Internet-Tauschbörse „Napster“ schließen, weil sie Urheberrechte verletze

BERLIN taz ■ Die Musikkonzerne haben einen Etappensieg gegen ihren derzeit größten Gegner errungen. Die US-Bundesbezirksrichterin Marilyn Hall verkündete gestern eine einstweilige Verfügung gegen die Silicon-Valley-Firma Napster: Die bekannteste Internet-Tauschbörse für Musiktitel aller Art muss bis Freitagmittag (Samstag, 6 Uhr MEZ) geschlossen werden. Die Richterin sah eine Verletzung des Copyrights durch Napster und „Musikpiraterie“ als bewiesen an. Die Firma stellt Computer im Netz zur Verfügung, auf denen ständig mehrere tausend UserInnen gleichzeitig online sind und Liedgut zum Herunterladen anbieten. Die Musikkonzerne, darunter auch die deutsche Bertelsmann Music Group, sehen dadurch ihre Plattenverkäufe gefährdet. Geschätzte 20 Millionen Menschen nutzen Napster.

Sofort nach Bekanntwerden des Urteils stürmten Musikfans die Tauschbörsen von Napster – übrigens nicht die einzige im Internet –, um noch schnell so viele Songs wie möglich auf ihre Computer zu laden. Napster selbst wollte gestern in einem Eilantrag an ein Berufungsgericht erreichen, dass die Verfügung aufgehoben würde. Ein abschließendes Urteil wird zum Ende des Jahres erwartet. REM

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