Grüner Anstrich

■ Senat macht Hausarbeiten bei TBT-Gift

Hamburg, sagt Umweltsenator Alexander Porschke (GAL), habe seine Hausaufgaben gemacht: Der Gebrauch von Bootsfarbe, die das giftige Tributylzinn (TBT) enthält, sei bei Sportbooten unter 25 Meter Länge völlig verboten. Und gegen die Gewässerbelastung durch den Anstrich großer Schiffe hätten die Werften Maßnahmen getroffen. Nachhaltiger Erfolg sei jedoch nur durch ein internationales Verbot der Herstellung und des Gebrauchs von TBT zu erwarten, so Porschke. Dafür wolle die Hansestadt sich „auf allen Ebenen einsetzen“.

TBT ist in Unterwasseranstrichen für Schiffe enthalten. Die sogenannte antifouling-Farbe enthält das Gift, um den Bewuchs der Bootsflächen mit Algen und Muscheln zu verhindern. Über die Farbe gelangt der Stoff jedoch auch ins Wasser, wo Gewässer- und Meeresorganismen nachhaltig geschädigt werden. Schon kleine Mengen des Giftes verringern die Fruchtbarkeit von Meerestieren.

In Hamburg ist Hauptverursacher der Verunreinigung der hohe Schiffsverkehr, den ein internationaler Handels- und Umschlaghafen mit sich bringt. Für die Werften wurden inzwischen die Dockanlagen so umgebaut, dass das beim Anstrich anfallende und vergiftete Abwasser gesammelt, gereinigt und als Brauchwasser wieder verwandt werden kann. Obwohl die Verwendung von TBT bei Sportbooten bereits seit 1989 verboten sei, werde es weiterhin benutzt, so Porschke. Im März hatte die Umweltbehörde die Inhaber der Schiffe über das Verbot informiert. Nach der Aufklärungskampagne soll es nun Kontrollen geben. Wer gegen das Verbot verstößt, hat laut Porschke „mit empfindlichen Geldstrafen zu rechnen“. Elke Spanner