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Bewag-Spitzengespräch bringt keine Entspannung

Nach Treffen mit E.ON und HEW: Finanzsenator hält Umstrukturierung für juristisch nicht haltbar. Auch Southern erwirkt einstweilige Verfügung

Im Streit um die Zukunft der Bewag sind gestern harte Töne angeschlagen worden. Nach einem ersten Treffen zwischen Finanzsenator Peter Kurth (CDU), dem E.ON-Chef Hans-Peter Harig und dem Chef der Hamburgischen Electricitätswerke (HEW), Manfred Timm, hat der Senat die Vorstellungen von E.ON „als juristisch nicht haltbar und inhaltlich unzureichend“ zurückgewiesen.

E.ON habe wiederum nicht deutlich machen können, wie die Verpflichtungen aus dem Bewag-Privatisierungsvertrag erfüllt werden sollen, so Finanzsenator Kurth. Kernelemente seien die weitere Entwicklung der Bewag und die Stärkung des Standortes Berlin. Prüffähige Vorstellungen seien von E.ON jedoch bedauerlicherweise nicht vorgelegt worden, so Kurth. Es seien Arbeitsaufträge verabredet worden. Ein weiterer Gesprächstermin mache nur Sinn, wenn E.ON ein belastbares Konzept auf den Tisch lege. Im Moment seien keine Gründe ersichtlich, warum HEW Mehrheitseigentümer der Bewag werden sollte. Der Senat werde alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen. Zuvor hatte er eine einstweilige Verfügung gegen die E.ON-Pläne erwirkt.

Dasselbe setzte gestern auch der amerikanische Stromkonzern Southern Energy beim Berliner Landgericht durch. Southern hält seit der Bewag-Privatisierung 26 Prozent der Anteile und möchte die unternehmerische Führung bei dem kommunalen Stromversorger behalten. Darüber hinaus wollen die Amerikaner bei der ostdeutschen Veag einsteigen. Dieses Ziel verfolgen auch die HEW. Laut Einstweiliger Verfügung ist der E.ON untersagt, vor dem 22. September 2017, längstens jedoch bis zur erstinstanzlichen Gerichtsentscheidung in der Hauptsache, ihre Bewag-Anteile an die HEW oder andere nicht mit der E.ON so genannte „verbundene Dritte“ zu übertragen.

Southern wäre laut Aktienrecht als bisheriger Bewag-Haupaktionär mit E.ON verbunden. Southern könnte demnach die Bewag-Anteile der E.ON übernehmen. Die Müncher haben ein entsprechendes Kaufangebot aber aus strategischen Gründen abgelehnt.

Zumindest umstritten dürfte sein, ob die HEW laut Bewag-Privatisierungsvertrages ebenfalls als „vebundene Gesellschafte“ gilt. Derzeit ist E.ON mit rund 15 Prozent an den HEW beteiligt. Die Münchener wollen sich allerdings aus dem Hamburger Unternehmen zurückziehen. HEW sei kein verbundenes Unternehmen im juristischen Sinne, räumte eine E.ON-Sprecherin ein. RICHARD ROTHER

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