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Die Sehnsucht nach Alltag

In der Hauptstadt leben fast 1.900 minderjährige Flüchtlinge, die ohne ihre Eltern nach Berlin gekommen sind. Seit langem warten sie auf eine Neuregelung des Arbeits- und Aufenthaltsrechts

Sie kommen aus Eritrea und Afghanistan, Vietnam, Äthiopien und dem Libanon. Sie sind Kinder und Jugendliche, die meist ohne ihre Eltern ihr Heimatland verlassen haben und auf beschwerlichen, gefährlichen und langwierigen Wegen nach Deutschland gekommen sind. Der Grund: Flucht vor Krieg und Hunger und der Wunsch nach einem besseren Leben. Einige dieser Kinder und Jugendlichen landen in der Abschiebehaft. Immer wieder werden auch minderjährige Flüchtlinge abgeschoben.

Ausbildungs-und Lebensperspektiven haben sie in Berlin bisher kaum: Die jungen Flüchtlinge leben in betreuten Wohngemeinschaften oder bei Vormündern. Sie dürfen zwar einen Schulabschluss machen, aber nicht arbeiten. Sie sind also von der Sozialhilfe abhängig.

Das soll sich jetzt ändern: Viele abgelehnte AsylbewerberInnen können nicht abgeschoben werden, weil die Heimatländer sie nicht aufnehmen oder es keine Flugverbindungen gibt. Sie leben deshalb seit vielen Jahren in Berlin. Diese Flüchtlinge sollen künftig unter die so genannte Altfallregelung fallen. Das heißt: Wenn sie innerhalb von sechs Monaten eine Arbeit finden, können sie eine langfristige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bekommen. Bedingung: Sie müssen vor einem bestimmten Stichtag nach Berlin gekommen sein. Das hat die Innenministerkonferenz (IMK) im November beschlossen. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat Innensenator Eckart Werthebach (CDU) vor zwei Monaten aufgefordert, die Regelung schnellstmöglich umzusetzen. Doch ausgerechnet bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist der Stichtag noch ungeklärt. Er soll erst im November auf der IMK diskutiert werden. Anfang 1999 lebten fast 1.900 Kinder und Jugendliche in Berlin, für die diese Regelung gelten würde. JULIA NAUMANN

UMFRAGE: GRIT FRÖHLICH

FOTOS: DETLEV SCHILKE

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