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Expo-Minus offen

Wohl 2,4 Milliarden Mark Verlust. Niedersachsen und der Bund müssen der Expo mit Finanzspritze helfen

HANNOVER ap/taz ■ Das Eingeständnis eines noch höheren Defizits der Weltausstellung in Hannover hat den Streit um die Finanzierung der Expo neu angeheizt. Generalkommissarin Birgit Breuel hatte am Freitagabend bestätigt, dass nunmehr mit Gesamtschulden von rund 2,4 Milliarden Mark gerechnet werden müsse. Der Bund und das Land Niedersachsen sagten inzwischen eine schnelle Zahlung von weiteren 860 Millionen Mark für die Expo zu. Andernfalls wäre die Expo-Gesellschaft vermutlich im September nicht mehr liquide genug, die laufenden Kosten zu zahlen. Bund und Niedersachsen wollen in der kommenden Woche über die Abgeltung des Defizits neu verhandeln.

Der größte Teil des Defizits stammt aus den Mindererlösen im Kartenverkauf. Insgesamt rechnet die Expo nur noch mit rund 14 Millionen Besuchern über die gesamte Zeit. Statt den veranschlagten 1,8 Milliarden Mark werden deshalb nur 0,4 Milliarden Mark aus Eintrittsgeldern zusammenkommen.

Scharfe Kritik an der Expo-Geschäftsführung übten der Bund der Steuerzahler und die Grünen. „Die Expo-Geschäftsführer haben die Steuerzahler mit falschen Zahlen belogen und betrogen“, sagte der Landesvorsitzende des Steuerzahlerbunds in Niedersachsen, Bernhard Zentgraf. Seiner Auffassung nach ist die Weltausstellung die größte Fehlkalkulation in der deutschen Geschichte. Der Grünen-Finanzexperte Michel Golibrzuch erklärte: „Der fahrlässige Umgang mit Steuergeldern wird nach Ende der Weltausstellung auch strafrechtliche Konsequenzen für die Geschäftsführer haben.“

Die auf Niedersachsen entfallenden 430 Millionen Mark Soforthilfe für die Expo sollen nach den Worten von Landesfinanzminister Heinrich Aller aus Kassenüberschüssen zwischenfinanziert werden. Um der drohenden Überschuldung zu entgehen, hätten Bund und Land als haftende Gesellschafter in einem Schreiben an die Expo-Geschäftsführung verbindlich erklären müssen, zusätzliches Eigenkapital zuzuführen und auf den Rest der Bürgschaften einen Regressverzicht auszusprechen. ü. o.

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