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Vulkan-Werft unnötig pleite?

Strafverfahren gegen den Vulkan-Vorstand könnte mit Freispruch enden. Gutachter: Die Prognosen waren plausibel und die 850 Millionen Mark Ost-Subventionen wurden nicht von Hennemann veruntreut. Vorwurf an die kreditgebenden Banken

aus Bremen KLAUS WOLSCHNER

Seit bald einem Jahr findet vor dem Bremer Landgericht der aufwendige Prozess gegen die führenden Manager des untergegangenen Wertftenkonzerns Vulkan statt, und derzeit sieht es so aus, als würde das Verfahren im Oktober mit einem Freispruch für Konzernchef Friedrich Hennemann zu Ende gehen. Damit jedenfalls rechnen Prozessbeobachter einmal mehr, nachdem der vom Gericht bestellte Gutachter Professor Wolfgang Lück von der TH München am Montag vor Gericht aussagte.

„Auf Schulden gleitet das Genie zum Erfolg“, zitierte Lück eine Weisheit aus der Welt der Finanzjongleure. Und genauso wenig, wie eine Brauerei vorher wissen könne, ob der Sommer heiß werde, könne man aus mittelfristigen Geschäftsprognosen vorab Gewissheiten ziehen. Die Prognosen des Vulkan seien im Jahr vor dem Crash, 1995, jedenfalls plausibel gewesen.

Dass der Konzern die 850 Millionen Mark Subventionen für die Ost-Werften, die die Treuhand-Anstalt vorab ausgezahlt hatte, ins „Cash Management“ genommen und damit gearbeitet hat, sei nicht zu beanstanden: Der Vulkan habe diese Gelder nicht „nicht unterm Kopfkissen verwahren“ müssen, solange das „Rückführungspotenzial höher als die Summe der Forderungen“ von MTW Wismar und VWS Stralsund gewesen seien. Und das sei nach der Prognose der Fall gewesen, solange Hennemann den Konzern lenkte: Für 1996 sei mit einem Kreditbedarf von 400 Millionen Mark gerechnet worden, und diese Summe wäre zu decken gewesen aus Liquiditätspotenzial des Weltkonzerns, sagt Gutachter Lück.

Die 850 Millionen Mark waren zweckgebunden für die Sanierung der Ost-Werften. Hennemann wird vorgerworfen, er habe die Millionen heimlich in die Westzentrale des Verbunds umgeleitet. Dann ging der Konzern Pleite und das Geld versank im Strudel des Konkurses.

„Ex ante war nicht absehbar, das es mit den Banken Probleme geben würde“, deutet der Gutachter seine Erklärung für den Vulkan-Crash an. Für das Gericht heißt das: Der Vorwurf der „Untreue“ lässt sich mit dem Sachverstand dieses Gutachters nicht untermauern. Auch die damalige Treuhand-Chefin Birgit Breuel hatte als Zeugin schon erklärt, sie habe nie einen Zweifel daran gehabt, dass der Vulkan seinen Verpflichtungen nachkomme.

Wenn dieses Strafverfahren mit einem Freispruch für Hennemann zu Ende geht, dann wird sich erneut die Frage stellen, ob es eine Ungeschicklichkeit war oder eine gezielte Indiskretion, mit der die Commerzbank in jenem Sommer 1996 den Liquiditätsbedarf des Konzerns spektakulär an die Öffentlichkeit und damit das Krisen-Karussell in Schwung brachte. Richtig ins schwarze Loch stürzte der Konzern erst, so jedenfalls sieht es der Gutachter, als im Herbst 1996 die Banken die werthaltigen Teile des Vulkan-Konzerns als Sicherheit für ihre Kredite forderten und den angeschlagenen Konzern führungslos vor sich hin dümpeln ließen.

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