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Übernahmefeindlich

■ Urteil gegen HEW und E.ON: Ohne Zustimmung der Politik kein Stromdeal

Die Sache ist gründlich fest gefahren: Auf dem Strom-Deal zwischen dem Energiekonzern E.ON und den Hamburgischen Electricitätswerken HEW liegt kein Segen. Das Berliner Landgericht hat ges-tern der Auffassung des Senats der Hauptstadt zugeneigt: E.ON darf den Energieversorger Bewag nicht ohne Zustimmung der Berliner Politik an die HEW verkaufen. HEW-Sprecher Johannes Altmeppen spricht immer noch von Missverständnissen, die ausgeräumt werden könnten und davon, dass man das Ziel, die Bewag zu übernehmen, nicht aufgebe. Aber die Widerstände sind mit der gestrigen Entscheidung noch größer geworden.

Die HEW will jetzt noch einmal mit dem Berliner Senat sprechen. In der Vorwoche war ein Spitzentreffen zwischen E.ON, den HEW und den Berliner Senatoren für Wirtschaft und Finanzen ergebnislos geblieben. Inzwischen haben die HEW jedoch zugesagt, die Zahl der Bewag-MitarbeiterInnen nach einer Übernahme „nicht über das ohnehin geplante Maß zu verringern“.

Die Bemühungen der HEW, den ostdeutschen Strommarkt zu erobern, haben durch das Gerichtsurteil zwar Rückschläge erlitten, an ihren Plänen, so Altmeppen, halten die Hamburger jedoch fest: Die Übernahme der ostdeutschen VEAG und der Kohlegesellschaft Laubag sei weiterhin festes Ziel. Die HEW-Konkurrenz im Kampf um den ostdeutschen Markt, die amerikanische Southern Energy, hat zwar die Unterstützung der Berliner Politik, jedoch scheint die Bundesregierung eher die HEW als Käufer zu favorisieren. Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) sagte gestern in Berlin, das Konzept der HEW erscheine ihm als „einen Tick besser“. aha

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