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Gegendarstellung

In der taz vom 15. 8. 2000 verbreiten Sie auf S. 6 unter der Überschrift „Nicht ohne ihren Vorstand“ über mich und den Verein „Iranische Flüchtlingskinderhilfe e.V.“ (IFKH), in dessen Vorstand ich tätig bin, unzutreffende Darstellungen:

1. Sie schreiben, eine von Ihnen so genannte Erzieherin „Sudabeh Yazdi betreute bis 1995 die Kinder der IFKH. Dann verließ sie die Mudschaheddin. Den Auftrag, die Kinder zu kleinen Parteisoldaten zu erziehen, wollte sie schon lange nicht mehr erfüllen.“ Durch diese Darstellung erwecken Sie den Eindruck, die Dame hätte in einer Einrichtung als Erzieherin gearbeitet, deren Träger der IFKH gewesen ist. Das ist falsch. Die Dame hat nie in einer Einrichtung der IFKH gearbeitet.

2. Sie zitieren weiter die genannte Dame und Schreiben: „Selbstverständlich sei der IFKH eine Tarnorganisation der Mudschaheddin... Alle deutschen Mitstreiter hätten das wissen müssen, denn die Volksmudschaheddin hätten Jedem von ihrer Ideologie und ihren Zielen erzählt. Mit Lütkes, Meertens und Müller hatte die Frau ... nichts zu tun. Sie hat die Kinder jedoch nach der Vereinsgründung 1993 bis 1995 betreut, also in der Zeit, als die engagierten Grünen den Verein verantwortlich steuerten. Den Alltag der Kinder bestimmten die Mudschaheddin. Um die Schützlinge einzuschüchtern, drohten ihnen die iranischen Erzieherinnen: Ihren Eltern im Irak würde etwas zustoßen. Sollte Druck auf die Kinder ausgeübt werden, habe man den Kindern das Essen entzogen oder sie in Zimmer eingesperrt. Sie seien auch geschlagen und gequält worden. Ziel sei es immer gewesen, die Jugendlichen mit 15 oder 16 wieder als Kämpfer zurück in den Irak zu schicken. Dem Jugendamt habe man erklärt, diese Jugendlichen seien verschwunden. Mit dem Geld vom Jugendamt sei immer sparsam gehaushaltet worden, um den Großteil an die Organisation im Irak schicken zu können.“ Soweit Sie damit den Eindruck erwecken, die Dame habe die Situation in den Einrichtungen und Wohnungen der IFKH beschrieben, ist das falsch. Die IFKH ist keine Tarnorganisation der Mudschaheddin. Kinder, die in unseren Einrichtungen untergebracht waren, hat die Dame nicht betreut. Den Alltag unserer Kinder bestimmten die überwiegend deutschen und iranischen Betreuer gemeinsam und alle unsere Kinder gingen in deutsche Schulen und Kindergärten. Unseren Kindern wurde nicht gedroht, dass ihren Eltern im Irak etwas zustoßen könnte. Es ist den Kindern nicht das Essen entzogen worden, sie sind nicht eingesperrt worden in Zimmern, weder geschlagen noch gequält worden. In der Zeit zwischen 1993 und 1995 ist kein einziges unserer Kinder in den Irak zurückgegangen, wir haben auch dem Jugendamt nicht erklärt, dass „Kinder verschwunden“ seien. Das Geld des Jugendamtes ist für die Kinder und deren Betreuung vollständig ausgegeben worden, nicht aber an Dritte oder die Mudschaheddin geschickt worden. Da die Dame bei uns nicht tätig war, hatte sie keinen Einblick in unser Finanzgebaren.

Köln, den 16. August 2000

RECHTSANWALT CHRISTOPH MEERTENS

Anm. der Red.: Wir sind nach dem Berliner Pressegesetz zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet, unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt.

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