Betr.: „Härte gegen Härtefall“, taz hamburg vom 14. 08. 2000

Bedingt positiv

Der von Ihnen in Ihrem Artikel zitierte Verdacht einzelner Mitglieder der Härtefallkommission Schleswig-Holsteins, dass dieses Gremium der rot-grünen Regierung nur als Feigenblatt diene, entspricht nicht meiner Wahrnehmung. Ich möchte zudem bezweifeln, dass dieser Verdacht tatsächlich von Mitgliedern dieses Gremiums geäußert wurden, denn die Ergebnisse der Kommission und die Umsetzung der Empfehlungen durch die Behörden decken sich nicht mit dieser Äußerung.

Die Härtefallkommission befasst sich mit Schicksalen von Personen, die zur Ausreise verpflichtet sind. Unter diesem Aspekt sind die Entscheidungen der Kommission, die bis zum 1. September 1999 75 Personen ein Bleiberecht zusprachen, beachtlich. Zudem konnte 218 Personen eine „bedingt positive“ Entscheidung gegeben werden. Insgesamt konnte fast 50 Prozent der antragstellenden Personen geholfen werden, die ohne die Tätigkeit der Kommission mit ihrer sicheren Ausreise rechnen mussten. Zwar haben die Beschlüsse der Kommission nur empfehlenden Charakter, dennoch folgen in fast allen Fällen die Behörden den Entscheidungen des Gremiums.

Bei dem von ihnen beschriebenen Schicksal des Nigerianers Viktor Atoe handelt es sich um eine Ausnahme, bei der der Innenminis-ter der Entscheidung der Kommission widersprach. Ich persönlich hoffe mit vielen anderen weiterhin, die sich für Viktor Atoe eingesetzt haben, dass dieser Mensch dennoch ein Bleiberecht aus humanitären Gründen erhält.

Mir ist bekannt, dass die Arbeit der Kommission von einigen im Lande von Beginn an sehr skeptisch bis ablehnend bewertet wurde, weil die humanitären Ermessensspielräume im Ausländergesetz sehr begrenzt sind. Dennoch hat die Kommission vielen Menschen helfen können.

Hubert Wegemund, Referent für Migrationspolitik, B' 90/Die Grünen Schleswig-Holstein