: Lohnendes Bekennen
■ Zwei Lübecker Skinheads verprügeln Afrikaner. Kein Haftbefehl
Die rechten Übergriffe auf Flüchtlinge reißen nicht ab. In der Nacht zum Dienstag haben in Lübeck zwei Skinheads einen 33 Jahre alten Schwarzafrikaner, der seit 1992 in der Bundesrepublik lebt, in der Nähe seiner Wohnung zusammengeschlagen. Da die beiden rechten Schläger gestern vor dem Haftrichter die Tat gestanden haben und „Reue“ zeigten, sah das Amtsgericht Lübeck wegen der geregelten sozialen Verhältnisse vom Erlass eines Haftbefehls „mangels Fluchtgefahr“ ab.
Der Afrikaner war kurz nach Mitternacht auf der Straße von den beiden Glatzen angemacht worden. „Bimbo-Neger, was willst Du hier?“ Kurz darauf versetzte ihm eine Skinhead einen Schlag, wo-raufhin er zu Boden ging. Dort traten und schlugen dann die beiden Rechten weiterhin auf ihn ein. „Diese Handlungen wurden dann schließlich durch eine weibliche Person beendet, die sich in Begleitung der beiden mutmaßlichen Täter befand“, rekonstruiert Lübecks Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Schultz das Geschehen. „Der Geschädigte erlitt Prellungen und Schürfwunden am ganzen Körper.“
Nach der Tat hatte sich der Schwarzafrikaner verletzt zu einem Polizeirevier geschleppt. „Aufgrund der sofort eingeleiteten Fahndung konnten die beiden 26 und 28 Jahre alten Tatverdächtigen“, so Schultz weiter, „die nach polizeilichen Erkenntnissen der hiesigen Skinheadszene zuzurechnen sind, festgenommen werden.“
Obwohl einer der beiden Schläger laut Schultz eine „Karriere an Körverletzungen“ aufweist, wurde kein Haftbefehl ausgestellt. Vor dem Haftrichter bezeichneten beide ihre Tat, die sie im Suff begangen hätten, als „verabscheuungswürdig“. Eine der beiden erklärte sich bereit, dem Opfer sofort 3.000 Mark Schmerzensgeld zu zahlen. Ein Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung und Volksverhetzung, konstatiert Schultz, „bleibt den beiden nicht erpart“.
Erst vor acht Tagen war in Barmstedt ein Afrikaner von drei Neonazi-Skins verpügelt worden. Gegen zwei Glatzen wurde damals vom Antsgericht Elmshorn Haftbefehl erlassen. Beide befinden sich noch in Untersuchungshaft. Der Itzehoer Staatsanwaltschafsprechers Wolfgang Zepter: „Über einen Haftprüfungstermin ist mir nichts bekannt.“ Peter Müller
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