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Abschreibung im Osten rechtswidrig

Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofes müssen rund 150 Millionen Mark gesparter Steuern zurückgezahlt werden

BRÜSSEL taz ■ Steuerberater könnten in den nächsten Tagen Besuch von besorgten Kunden erhalten. Etwa 150 Millionen Mark gesparter Steuern aus den Jahren 1996 bis 1998 müssen an den Fiskus zurückgezahlt werden. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat gestern erstmals Abschreibungsmöglichkeiten im Osten für rechtswidrig erklärt. Zunächst sind nur Anleger betroffen, die zwischen 1996 und 1998 Gewinne aus Unternehmensverkäufen steuerfrei im Osten investierten. Diese Möglichkeit gab es im Jahressteuergesetz 1996, wenn das Geld in Betriebe bis zu 250 Mitarbeiter gesteckt wurde.

Der sächsische Regierungssprecher Michael Sagurna zeigte sich von dem Richterspruch wenig überrascht. Seit 1996 gebe es in Brüssel eine geänderte Interpretation der so genannten Teilungsfolgenklausel. Dieser Abschnitt der EU-Verträge nimmt Subventionen in den neuen Ländern vom Wettbewerbsrecht aus, wenn durch die Teilung verursachte wirtschaftliche Nachteile ausgeglichen werden.

Das Bundesfinanzministerium will die schriftliche Begründung des Luxemburger Urteils abwarten, bevor es eine Erklärung abgibt.DANIELA WEINGÄRTNER

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