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Urteil gegen Neonazis

Im Eisenacher Hetzjagdprozess sind die bereits vorbestraften Täter zu Haftstrafen verurteilt worden

EISENACH dpa ■ Urteil im Eisenacher Hetzjagdprozess: Das Amtsgericht hat vier Neonazis zu Jugendstrafen verurteilt. Zwei 19-Jährige müssen für anderthalb Jahre bzw. 14 Monate ins Gefängnis. Die beiden anderen Täter im Alter von 17 und 19 Jahren bekamen je sieben Monate auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte Jugendstrafen zwischen acht und 20 Monaten gefordert, die in drei Fällen zur Bewährung ausgesetzt werden sollten.

Die Rechtsextremisten waren der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung und Beleidigung angeklagt. Sie hatten am 29. Juli in Eisenach zwei Asylbewerber aus Togo und dem Sudan angepöbelt, gejagt und misshandelt. Der Fall hatte bundesweit für Empörung gesorgt.

Vor der Urteilsverkündung entschuldigten sich die Täter. Den Richter überzeugte das nicht: Wirkliche Reue hätten sie in den zwei Prozesstagen nicht gezeigt. Alle vier standen bereits wegen einschlägiger Delikte vor Gericht. Drei Täter kommen aus Bayern, einer aus Gera.

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