: Hunde: Erste Ausnahme
■ OVG: Mastin Espanol ohne Maulkorb
Der erste so genannte „Kampfhund“ ist von der Maulkorbpflicht befreit. Das entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht in einem Eilverfahren. Amanda, so heißt der Mastin Espanol der Rechtsanwältin Verena Friderich, hatte mit Bravour den Wesenstest in Niedersachsen bestanden. Ihr Frauchen hatte per Eilverfahren gegen die Maulkorbpflicht und per Normenkontrollklage gegen die Hundeverordnung geklagt. Jetzt hat sie einen ersten Erfolg – wegen Amandas Wesenstest. Denn, so der Tenor der Eilentscheidung: Die Hundeverordnung sei „nicht mit höherrangigem Recht vereinbar“, weil sie nachweislich ungefährlichen Mastin Espanol keinen Ausweg aus dem Maulkorbzwang lasse. Innensentor Bernt Schulte (CDU) verteidigte gestern die Verordnung: Auch die Wesensprüfung beinhalte ein Restrisiko. „Außerdem“, so Schulte über mögliche Ausnahmen, „entsteht ein erheblicher Verwaltungsaufwand.“ sgi
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