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„Ersatzweg“ für wettbewerbswidrige Space-Park-Subvention

■ Gutachten: Köllmann hat Vereinbarungen „nur bei Einzelpunkten“ erfüllt / Streit um Einzelhandel

Für die Erdarbeiten auf dem alten AG-Weser-Gelände ist im Juli feierlich der Spaten gestochen worden. Hinter den Kulissen wird über die Finanzierung des geplanten Einkaufszentrums mit Raumfahrt-Attraktion noch heftig gestritten.

In Brüssel hat Bremen seinen Antrag, erhöhte Subventionen zahlen zu dürfen, jetzt offenbar zurückgezogen. Der Köllmann-AG war vertraglich die Zahlung von 77,5 Millionen Mark zugesichert worden. Mit dem Geld soll das Space-Center subventioniert werden (52,5 Mio.), 24,5 Millionen Mark sollten zur Mietminderung für das Hotel, das Multiplex-Kino (UCI Bochum) und die Disko eingesetzt werden.

Wenn nun nur die normale Subvention von maximal neun Prozent bezahlt werden kann, dann bleibt eine Lücke von 18 Millionen, hat das Wirtschaftsressort mitgeteilt. Die Differenz, auf die Köllmann einen vertraglichen Anspruch hat, solle als Beteiligung an der Köllmann-AG oder an der Space Park AG fließen. Welche Form gewählt werde, sei noch nicht entschieden.

Da steckt der Teufel dann im Detail: Wenn die „Beteiligung“ eine normale werthaltige Beteiligung ist, müsste Köllmann letztlich auf 18 Millionen Mark Zuschuss verzichten. Wenn die „Beteiligung“ nur ein Ersatzweg für die als wettbewerbswidrig untersagte Subvention ist, dann würde die EU das nicht akzeptieren können.

Bremen hat die Baumaßnahmen für die Infrastruktur auf die Space-Park-Firmen übertragen, an denen wesentlich die DEGI Frankfurt, die Immobiliengesellschaft der Dresdner Bank beteiligt ist. Die zweite Tranche der vereinbarten 200 Millionen Mark wird jedoch derzeit noch nicht freigegeben, weil die von Köllmann vorgelegten Verträge in vielen Details nicht der Vereinbarung entsprechen. Dies hat das Anwaltsbüro Schackow&Partner in einer Expertise für den Wirtschaftssenator festgestellt: In den Finanzierungs-Zusagen gebe es Vorbehalte, die nicht vereinbart waren. Und die DEGI hat die Finanzierung von Anteilen übernommen, die eigentlich Köllmann übernehmen sollte. Dies, so unterstreicht die Expertise der Anwälte, sei eine entscheidende Veränderung, sei doch die direkte Beteiligung von Köllmann für Bremen wichtig gewesen, um Köllmann „aus der Rolle des schlichten Dienstleisters herauszulösen“ und mit eigenem Risiko einzubinden. Bei den Kriterien über die Einzelhandels-Geschäfte („mittel- bis hochwertiger Bereich“) hat Köllmann grundsätzlich widersprochen. Das Anwaltsgutachten stellte im Juli 2000 die „Frage, ob die Voraussetzungen für die Bauausführung der Infrastrukturmaßnahmen bestehen“.

Im Gegensatz zu ihren öffentlichen Erklärungen hat die Bremer Wirtschaftsbehörde intern offensichtlich schon länger damit gerechnet, dass die EU die hohe Subventionierung nach der „GA-Richtinie“ nicht genehmigen wird. Schon im Mai hat der zuständige Abteilungsleiter Klaus-Wilhelm Timm seinem Senator einen Vermerk geschrieben, nach dem bei Ablehung einer direkten Subventionierung als „Ersatzweg“ eine Beteiligung an der Space Park KG (bisher 90 Prozent DEGI, zehn Prozent Köllmann und KanAM) „in Betracht kommt“. K.W.

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