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Koch unter Druck

Hessisches Wahlprüfungsgericht setzt der Landesregierung Frist zur Aktenherausgabe. Landtagswahl muss möglicherweise annulliert werden

aus Wiesbaden HEIDE PLATEN

Das hessische Wahlprüfungsgericht zeigt seine Zähne. Es weitet seine Untersuchung aus, ob die hessische Landtagswahl 1999 annulliert werden mus. Das Gremium wird auch nicht deklarierte Spenden des Süßwarenherstellers Ferrero an die CDU einbeziehen. Der Gerichtsvorsitzende Bernhard Heitsch, Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, sagte dazu, das Gericht wolle „kein ganz wehrloser Papiertiger“ sein.

Nach vierstündiger, kontroverser Sitzung am Montagabend verlangte das Gericht außerdem die sofortige Herausgabe jener Akten, die die Staatsanwaltschaft bei der CDU beschlagnahmt und inzwischen an das Justizministerium zurückgegeben hat. Zusätzlich fordert es auch Einsicht in die Parteiakten, die die Ermittlungsbehörden als für sie irrelevant aussortiert hatten. Es setzte dafür eine Frist bis zum 25. Oktober. Danach werde man die Herausgabe auf gerichtlichem Weg erzwingen. Heitsch drohte, man könne das Hickhack um die Unterlagen auch dadurch beenden, dass man das Mittel der „Beweisvereitelung“ gegen die CDU entsetze. Danach könnte das Gericht auch ohne den Aktenberg zu einer Entscheidung kommen, indem es seine Vermutungen als bewiesen annimmt.

SPD und Grüne reagierten gestern zufrieden. Nun habe die „Akten-Blockade der CDU ein Ende“. Währenddessen spielt die derzeitige Landesregierung weiter auf Zeit. Monatelang war die Akteneinsicht verzögert worden. Außerdem spricht die CDU/FDP-Koalition dem Gericht weiterhin jegliche Kompetenz ab, über eine Annullierung der Landtagswahlen entscheiden zu können. Sie hat deshalb beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Normenkontrollklage erhoben. Bis zu dieser Entscheidung, forderte sie, solle das Wahlprüfungsgericht seine Arbeit ruhen lassen. Diese Forderung wies Vorsitzender Heitsch zurück.

Ministerpräsident Roland Koch (CDU) kündigte wiederholt an, dass ein Großteil der fehlenden Akten nun „in den nächsten Tagen“ an den Spenden-Untersuchungsausschuss des Landtages übergeben werden soll. Einige Papiere, zum Beispiel die Protokolle der CDU-Landesvorstandssitzungen der letzten 20 Jahre, „in denen alle Wahlkampfstrategien enthalten sind“, werde die CDU jedoch nicht ausliefern. Die, sagte Koch, „bekommt die SPD nicht in die Finger“.

Trotz des fortgesetzten Gerangels bleibt die Wahrscheinlichkeit für Neuwahlen in Hessen gering. Das Wahlprüfungsgericht müsste mit Einzelbelegen akribisch nachweisen, dass der Schwarzgeldeinsatz maßgeblichen Einfluss auf das Wählerverhalten hatte – es müsste zum Beispiel belegen, dass das Geld für die Unterschriftenkampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft eingesetzt wurde.

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