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Erfolg in letzter Instanz

■ Nach langem Kampf: Asyl für Kurden

Das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) hat jetzt eine eigene frühere Entscheidung über das Schicksal der sechsköpfigen kurdischen Familie I. revidiert. Die Richter erkannten den Familienvater in einem zweiten Verfahren doch als asylberechtigt an. Im ers-ten Prozess hatten sie den Vortrag der Familie über ihre Verfolgung als nicht glaubwürdig bewertet und auf Fluchtmöglichkeiten innerhalb der Türkei verwiesen (die taz berichtete). Jetzt erkannte das Bremer OVG den Vater doch als in der Türkei gesuchten Kurden an – der dort deswegen auch nirgendwo in Sicherheit leben könne.

Der Anwalt der Familie, Armin von Döllen, begrüßte das Urteil. „Nur hartnäckige juristische Vertretung hat dieses Ergebnis herbeigeführt“, so der Jurist. Erst vor dem Bundesverwaltungsgericht konnte er nämlich erfolgreich geltend machen, dass die Schilderungen der Familie vor dem Bremischen OVG nicht ausreichend überprüft worden waren. Der Anwalt hatte vertreten, dass vermeintliche Widersprüche in der Verfolgungsgeschichte bei ausreichender Befragung durch die Richter aufgelöst werden könnten. Erst danach bekam die Familie, die seit 1992 in Bremen lebt, Asyl. ede

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