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Pleitenhoch dank Insolvenzrecht

WIESBADEN afp ■ Die neu geschaffene gesetzliche Möglichkeit eines Verbraucherkonkurses hat die Zahl der Insolvenzen in Deutschland im ersten Halbjahr 2000 auf die Rekordzahl von 19.500 steigen lassen. Das seien 25 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum, teilte das Statistische Bundesamt amt in Wiesbaden gestern mit. Der starke Anstieg ist demnach mit dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden neuen Insolvenzrecht zu begründen. Dieses ermöglicht nicht nur Unternehmen und Selbstständigen, sondern auch privaten Schuldnern – wie etwa einem überschuldeten Arbeitslosen – die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Betreffende muss dem Gericht einen Schuldenregulierungsplan vorlegen. Wenn der Schuldner sich sieben Jahre lang an den Plan hält, kann er von der Restschuld befreit werden.

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