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Rechte Klage gegen Hamburger GALier

„Ich lasse mir nicht von rechtsextremem Personen einen Maulkorb anlegen“, betont Mahmut Erdem. Am 5. Oktober teilte die 4. Zivilkammer des Landgerichts Göttingen dem Bürgerschaftsabgeordneten der GAL mit, dass „Herr Stephan Pfingsten die Absicht hat“, ihn zu verklagen. Der Göttinger NPD-Kreisvorsitzende will eine strafwertende Unterlassung gegen die Aussagen erwirken, dass er „wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz vorbestraft“ sei und dass „gegen ihn wegen Bildung einer terroristischten Vereinigung ermittelt, ohne hinzuzufügen, dass das Verfahren eingestellt, worden ist“.

Im Juni dieses Jahres hatte Erdem anlässlich des Neonazi-Aufmarsches gegen die Rote Flora dies gegenüber der Presse behauptet. Damals wollte er mit dem Verweis auf den kriminelle Hintergrund von Neonazis eine Verbotsmöglichkeit der Aufmarsches aufzeigen. Denn „in Göttingen reichte der konkrete Hinweis auf Pfingstens kriminelle Aktivitäten, um die Kundgebungen der Rechtsextremen zu verbieten“.

Pfingsten, vorbestraft wegen Volksverhetzung, ging bereits zusammen mit dem Uslarer Neonazi-Anwalt Klaus Kunze juristsich gegen den DGB vor. „Ich traue dem Rechtsstaat“ sagt Erdem, „und bin zuversichtlich, dass das Verfahren zu meinen Gunsten ausgehen wird.“ Andreas Speit

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