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Häuslebauer vor

■ Osterholzer Feldmark wird Bauland

Das Oberverwaltungsgericht hat die Erschließung der Osterholzer Feldmark als Bauland für rechtmäßig erklärt. Von Enteignungen bedrohte Bauern hatten gegen eine entsprechende Änderung des Ortsgesetzes geklagt. Sie hatten argumentiert, das Landschaftsschutzgebiet dürfe nur als letztes Mittel geopfert werden. Den Bedarf für das Bauland bezweifelten die Kläger indessen. Das Gericht bestätigte dagegen das legitime Interesse Bremens, mit der Ausweisung von Bauland die Abwanderung von Familien ins Umland aufzuhalten. 60 Prozent der Abwanderer hätten sich vergeblich in Bremen um ein Grundstück bemüht.

Verstöße gegen europäisches Naturschutzrecht konnten die Verwaltungsrichter nicht erkennen. Die Eigentümer werden für die Enteignungen entschädigt. Laut Gericht soll dabei allerdings die Wertsteigerung durch die Aussicht auf die Ausweisung als Bauland unberücksichtigt bleiben. jank

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