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Keine Sonderrechte

Bundestagsabgeordnete erhalten nicht den gewünschten Sperrvermerk im Melderegister, dafür Bußgeldbescheide

Sonderrechte für die Bundestagsabgeordneten bleiben nur ein Wunschtraum von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse. Zumindest was die Einträge im Meldeverzeichnis angeht. Nachdem Wolfgang Thierse (SPD) bei Innensenator Eckart Werthebach (CDU) darum gebeten hatte, bis auf weiteres jene Einträge mit einem Sperrvermerk zu versehen, hat der Senator Thierse jetzt geantwortet: Kein kollektiver Sperrvermerk. „Eine Sperrung speziell für Bundestagsabgeordnete ist aufgrund der Rechtslage nicht möglich“, betont Werthebachs Sprecher Stefan Paris. Nur in begründeten Einzelfällen sei wie bei jedem Bürger die Prüfung eines Sperrvermerks möglich.

Vermehrte Anfragen beim Einwohnermeldeamt, ob denn dieser oder jener Bundestagsabgeordnete in Berlin gemeldet sei – und somit auch die obligatorische Zweitwohnungssteuer zahle –, hatten Thierse zu seiner Bitte animiert. Die Antwort vom zuständigen Berliner Senator kam prompt.

Die Bundestagsabgeordneten werden in den kommenden Tagen auch materiell zu spüren bekommen, dass es diesbezüglich keine Sonderrechte gibt. Nach Auskunft von Paris sind bereits Bußgeldbescheide an diverse Abgeordnete gegangen, die es versäumt hatten, sich zur Zweitwohnungssteuer zu bekennen. Weitere Verfahren seien noch nicht abgeschlossen. Für das Jahr 1999 sind insgesamt 2.222 Zweitwohnungssteuersünder angemahnt, für das laufende Jahr bekommen 1.900 Steuermuffel Briefe von den Steuerfahndern.

BARBARA JUNGE

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