: Notopfer Natur
■ Vorm Oberverwaltungsgericht wird um die Autobahn Stade-Hamburg gestritten
Im Streit um die Autobahn 26 bleiben die Fronten zwischen Befürwortern und Gegnern unverändert. Das wurde gestern im Prozess vor dem Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) deutlich. Das Gericht befasst sich mit mehreren Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Lüneburger Bezirksregierung. Er wurde vor drei Jahren für den ersten, rund zwölf Kilometer langen Teilabschnitt Stade-Horneburg erlassen. Eventuell fällt noch in dieser Woche das Urteil.
Der Anwalt des Naturschutzverbandes Niedersachsen, Michael Günther, bezweifelte, ob der Bundesverkehrswegeplan die A 26 von Stade nach Hamburg überhaupt noch rechtfertige. Die Bezirksregierung betonte, die Trasse unterstehe dem vordringlichen Bedarf des Plans. Die Naturschützer kritisierten, dass ein Abschnitt ein größeres Schutzgebiet bei Hamburg streifen soll. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts müss-ten Straßen einen Mindestabstand von einem Kilometer einhalten.
Das Argument der Kläger, mit dem Bau des ersten Teilabschnitts sei keine Entlastung der stark befahrenen B 73 zu erwarten, versucht die Bezirksregierung zu entkräften. Der 1. Bauabschnitt sei nicht isoliert zu betrachten. Insgesamt soll die A 26 einmal 34 Kilometer lang werden. Bislang ist nur für zwei Fahrspuren ein „dringender Bedarf“ amtlich festgestellt, jedoch sollen bereits die Vorarbeiten für einen vierspurigen Ausbau erfolgen. Obst- und Grünlandbauern im Alten Land sehen Klimaveränderungen und eine Zerschneidung ihrer Wirtschaftsflächen als größtes Problem an. Die Naturschützer sehen Schutzgebiete hochgradig gefährdeter Tier- und Pflanzenarten für die A 26 geopfert. lno
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