: AKW Obrigheim Schwarzbau?
Bundesanwalt sieht Genehmigungsmängel bei Uraltmeiler nahe Heidelberg. Atomindustrie besteht auf Transporten nach Frankreich noch in diesem Jahr
BERLIN/STUTTGART dpa/ap ■ Nach jahrelangem Rechtsstreit gibt es neue Hoffnung für die Gegner des Alt-Atomkraftwerks Obrigheim in Baden-Württemberg. Möglicherweise ist der 1967 erbaute Reaktor am Neckar ein „Schwarzbau“ und muss stillgelegt werden. Allerdings sieht der Atomkompromiss der rot-grünen Bundesregierung mit der Energiewirtschaft sowieso vor, die Laufzeit bis zum Jahr 2002 zu beenden.
Am Mittwoch steht in Berlin vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berlin ein Berufungsverfahren zu Obrigheim an. Unmittelbar vorher hat der zuständige Oberbundesanwalt Zweifel an der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, der sich gegen eine Stilllegung gewandt hatte, geäußert – so war in Justizkreisen am Wochenende zu hören. Der Fall würde eventuell an die Vorinstanz zurückverwiesen.
Die Kläger aus der Umgebung des 345-Megawatt-Meilers der EnBW sind der Auffassung, dass das Kraftwerk nicht entsprechend der Bauordnung errichtet wurde. Sie argumentieren, dass eine Genehmigung nicht vorliegt, weil der Mantel des Reaktordruckbehälters nur eine Stärke von rund 160 Millimeter habe, die Genehmigung aber von 190 Millimetern spreche.
Unabhängig von solchen juristischen Problemen will die Atomindustrie ihre akuten Entsorgungsprobleme lösen: „Die Industrie beharrt darauf, dass die gemachten Zusagen eingehalten werden“, sagte der Sprecher des Deutschen Atomforums, Lutz Fleischer, der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Die Atomindustrie habe in der Vereinbarung mit der Bundesregierung eine Begrenzung der Laufzeiten akzeptiert – allerdings nur unter der Maßgabe, dass der Betrieb der Kernkraftwerke während der Laufzeiten nicht politisch attackiert werde. Das gelte auch für den Abtransport abgebrannter Elemente und für die Entsorgung.
Fleischer wies darauf hin, dass in den Standorten Stade, Philippsburg und Biblis in den nächsten Monaten ein Wechsel der Brennelemente anstehe. In allen drei Kraftwerken gebe es aber nicht mehr genügend Lagerkapazität für die abgebrannten Elemente. Die so genannten Castor-Transporte waren im Mai 1998 ausgesetzt worden, weil der Strahlengrenzwert an der Außenhaut von mehreren Atommüllbehältern erheblich überschritten war.
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