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Überwachung wird kontrolliert

SPD und CDU beschließen im Verfassungsschutzausschuss, dass Innenverwaltung zukünftig über Abhöraktionen, Lauschangriffe und Postkontrolle unterrichten muss. Auschuss will Verfassungsschutz politisch kontrollieren

von OTTO DIEDERICHS

Überraschend wurden Innensenator Eckart Werthebach (CDU) gestern im Verfassungsschutzausschuss von SPD und CDU größere Berichtspflichten auferlegt. Bei der Änderung des Verfassungsschutzgesetzes, mit dem das skandalträchtige Amt in eine Abteilung der Innenverwaltung umgewandelt werden soll, legten sie einen Antrag vor, der die Ausschussrechte künftig erweitert.

Nun muss der Ausschuss regelmäßig über die Durchführung von Abhöraktionen, Lauschangriffen und Postkontrollen unterrichtet werden. Dabei soll, auch gegen den Willen des Senators, mitgeteilt werden, in welchen Beobachtungsfeldern (Links-, Rechts-, Ausländerextremismus oder Spionageabwehr) solche Maßnahmen ergriffen wurden, aus welchen Gründen dies geschah und zu welchen Ergebnissen sie führten. Vergebens versuchte Werthebach, diese Regelung zu verhindern und auch weiterhin nur nackte Fallzahlen mitzuteilen. Der Ausschuss, so der SPD-Abgeordnete Klaus-Uwe Benneter, solle den Verfassungsschutz politisch kontrollieren. Hierzu müssten Eingriffe des Amtes in die Persönlichkeitsrechte „kontinuierlich und über einen längeren Zeitraum nachvollziehbar sein“. Geschlossen stimmten alle Abgeordneten für den Antrag von CDU und SPD.

Zu Diskussionen kam es erwartungsgemäß noch einmal bei den Fragen, ob und wie in Verfassungsschutzakten Einblick genommen werden kann. Hier waren auch CDU und SPD dann wieder auf Linie. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), mit dem die Einsichts- und Auskunftsmöglichkeiten in Behördenakten geregelt werden, findet für den Verfassungsschutz auch künftig keine Anwendung. Ein Kompromissvorschlag des Datenschutzbeauftragten, nur so genannte Verschlusssachen von einer Offenlegung auszunehmen, lehnten sie ab. Auch an den Rechten der Bürger, Auskünfte über ihre eigenen Akten zu erhalten, ändert sich nichts. Wer erfahren will, ob und was der Verfassungsschutz über ihn gesammelt hat, muss auch weiterhin ein „besonderes Interesse“ nachweisen. Ohne solche Zugangsbeschränkung, wie von der PDS gefordert, meinte Innensenator Werthebach, „wäre die Ausforschungsgefahr zu groß“.

Wenn das Gesetz das Plenum des Abgeordnetenhauses passiert hat, kann die Überführung des Amtes in eine Abteilung der Senatsinnenverwaltung beginnen. Dabei soll das Amt von bisher 244 MitarbeiterInnen auf 197 schrumpfen. Durch diese Stellenreduzierung, so Innenstaatssekretärin Mathilde Koller, spare man jährlich rund drei Millionen Mark jährlich.

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