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Zweigeteilt gewinnen

Koalition: In einer Woche soll Bundestag „Homoehe“ beschließen. Entwurf wird zweigeteilt verabschiedet

BERLIN taz ■ Gestern fand im Justizministerium die letzte Abstimmung zum Gesetzentwurf über die „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ (volkstümlich: Homoehe) statt. Am Freitag kommender Woche soll der Bundestag verabschieden, dass auch Schwule und Lesben einander offiziell das Jawort geben können. Das Reformprojekt soll zweigeteilt verabschiedet werden.

Sämtliche Gesetzesbestimmungen, die die (finanziellen) Länderinteressen berühren, werden in einem Ergänzungsentwurf ins Plenum gebracht. Für diesen zweiten Teil wird es im Bundesrat, wo die rot-grüne Koalition nicht genügend Voten für eine Majorität aufbringt, vermutlich keine Mehrheit geben.

Unangefochten von möglichen Unionseinwänden im Bundesrat wird der Bundestag verabschieden, dass es künftig ein Rechtsinstitut der „Eingetragenen Partnerschaft“ gibt. Die homosexuellen Paare sind künftig den heterosexuellen Ehen gleichgestellt im Mietrecht, im Erbrecht, bei der Kranken- und Pflegeversicherung, in Teilen des Ausländergesetzes sowie im Arbeitsförderungsrecht.

Volker Beck, rechtspolitischer Sprecher der Grünen, sagte gestern: „Dieses Paket bedeutet für gleichgeschlechtliche Paare einen gewaltigen Sprung nach vorn.“ Teile der rechtlichen Diskriminierung werden aber weiterbestehen. Im Erbschaftssteuerrecht (Ländersache) werden Homo- und Heteropaare nicht gleichgestellt. Dort bleiben Homopartner füreinander Fremde und kommen somit nicht in den Genuss ähnlicher hoher Freibeträge wie Heterohinterbliebene.

Beck vertraut darauf, dass, sofern die Union den zweiten Teil des Gesetzes blockieren wird, Homosexuelle auf Gleichbehandlung klagen – und Recht bekommen werden.

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