: Heute lieb, morgen tot
■ Für Hundeverordnung gibt es keine Kriterien, sondern Spielräume
Seit es die Hundeverordnung gibt, ist der Gesundheitsausschuss eine höchst emotionale Angelegenheit geworden. Mittwochabend stand sie wieder einmal auf der Tagesordnung. Weit über 50 BürgerInnen waren gekommen, um immer wieder verzweifelt den Kopf zu schütteln und fassungslos zu sein. Sie wollten wissen, wie es weitergeht mit den sogenannten Kampfhunden. Das erfuhren sie jedoch nur sehr bedingt. Denn wie kompliziert die Hundeverordnung ist, offenbarte sich darin, dass fast alle Fragen der Abgeordneten mit „Habe ich das richtig verstanden?“ begannen worauf, Senatorin Karin Roth, vor allem aber Landestierarzt Dr. Peter Brehm als Antwort meist den Kopf schüttelten.
Klar wurde allerdings: Die Wirtschafts- und Ordnungsabteilungen der Ortsämter sind mit nichts anderem als der Umsetzung der Hundeverordnung beschäftigt. „Wir hoffen, dass in vier bis fünf Monaten wieder normale Verhältnisse herrschen“, sagte Jürgen Warmke-Rose, Abteilungsleiter des Senatsamtes für Bezirksangelegenheiten.
Klar wurde auch: In insgesamt 19 Abteilungen entscheiden MitarbeiterInnen darüber, ob etwa eine Familie ihren noch nie als fies und gemein aufgefallenen Hund behalten darf, wenn sie ihn schon vor Inkrafttreten der Hundeverordnung besaß. Brehm hält es für vollkommen möglich, dass „Ordnungsamt A und Ordnungsamt B dabei zu unterschiedlichen Ergebnissen kommt“. Denn statt einer vorgegebenen Messlatte gebe es eben die individuelle Einzelfallprüfung.
Roth betonte, dass genau dieser Ermessensspielraum die Hundeverordnung so gut mache und zog sich damit den Unmut der ZuhörerInnen zu. Als der CDU-Abgeordnete Michael Fuchs daran erinnerte, dass schließlich alle Parteien der Hundeverodung zugestimmt hätten und sich über die „Pamphlete“ mokierte, mit der TierschützerInnen die Politiker bombardierten, schluchzte eine Frau: „Das hält man doch nicht aus.“
Die Deputation der Sozialbehörde hatte Montag festgestellt: „Die Hundeverordnung hat die Sicherheit in Hamburg erhöht“ und geht außerdem davon aus, dass „Verstöße gegen die Hundeverordnung mit der erforderlichen Härte verfolgt werden“. Bisher haben erst gut 200 Hundebesitzer ihre sogenannten Kampfhunde angemeldet. san
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