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das kurzinterview

Urheberrecht-Spezialist Oliver Castendyk über Copyrights im Internet

taz: Herr Castendyk, bei Napster muss demnächst bezahlt werden. Warum?

Bezahlen ist das Prinzip des Urheberrechtes. Urheberrechte sind übrigens sowieso nicht übertragbar, sondern nur die Nutzungsrechte. Genau das geschieht jetzt, dass man für eine bestimmte Summe jemandem das Recht einräumt, Musiktitel aus dem Internet zu laden.

Und wer entscheidet, welche Musik ich zu welchem Preis bekomme?

Das ist die zentrale politische und wirtschaftliche Debatte: Soll die Rechtevergabe über Verwertungsgesellschaften gesteuert werden oder über die Vergabe von Einzellizenzen? Beim Radio kommen die Senderechte von den Verwertungsgesellschaften wie Gema und GVL, die sämtliche Titel bereitstellen. Bertelsmann oder eine andere Plattenfirma kann also nicht sagen: wir verkaufen nur an die und die Station. Beim Fernsehen läuft es dagegen über Einzellizenzen: Ein Film wird für eine genau festgelegte Anzahl von Ausstrahlungen an einen bestimmten Sender oder eine Senderfamilie verkauft.

Stichwort Radio: Hier kann man doch auch Musik kostenlos mitschneiden ...

In der analogen Welt waren die Tapes ähnlich gefährlich wie heute der Online-Download. Deshalb wurde ja eine „Leerkassetten- und Geräteabgabe“ eingeführt. Jetzt wird diskutiert, ob man das auch im digitalen Bereich machen sollte, und ob dann Kopien für den privaten Gebrauch zulässig wären. Die Industrie will natürlich lieber Einzellizenzen vergeben, weil das mehr einbringt.

Bis jetzt ist aber völlig unklar, welches Modell sich durchsetzt.

Da muss man sachlich und kühl rechnen. Ich gehe davon aus, dass sich das in den nächsten fünf Jahren einpendelt.

Dr. Oliver Castendyk (Foto: privat) ist Leiter des Erich-Pommer-Instituts in Potsdam und Urheberrechtspezialist.

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