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Bestechlichkeit

Einen Bauleiter des Hamburger Amts für Strom- und Hafenbau hat das Amtsgericht gestern wegen Bestechlichkeit zu einer Geldstrafe von 16.500 Mark verurteilt. Der 52-Jährige hatte für Arbeiten an seinem Privathaus lächerlich geringe Beträge gezahlt und dafür der Bau-Firma 1991 drei Verträge in fünfstelliger Höhe zur Schlick-Reinigung des Hafenbeckens zugeschustert.

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